DE-FOUNDATION-2026.10.03 · QUELLEN GEPRÜFT 03 OCT 2026

Nahrungsergänzungsmittel kennzeichnen: Pflichtangaben und Checkliste

Ein deutscher Text allein ist noch kein deutsches Compliance-Ergebnis. Verbinden Sie Produktversion, Etikettenangaben und Zielmarkt mit den einschlägigen Quellen. Der Preflight zeigt Vorbereitungslücken — keine Verkehrsfähigkeit.

UI LANGUAGE ≠ DOCUMENT LANGUAGE ≠ JURISDICTION

Drei unabhängige Entscheidungen.

Eine deutsche Oberfläche kann ein polnisches Dokument für Polen bearbeiten. Ein polnischer Nutzer kann ein deutsches Etikett für Deutschland prüfen. Der Zielmarkt wählt das Country Pack; die Dokumentensprache bestimmt die Wortlautabdeckung. Eine Übersetzung ändert weder die Jurisdiktion noch den Rechtsstatus.

NEMV §4 · LMIDV §2

Was gehört auf das Etikett?

NemV §4 ergänzt die allgemeinen Lebensmittelangaben. Die folgenden Punkte ersetzen keine vollständige Prüfung von Zutaten, Allergenen, Lesbarkeit, Nettofüllmenge, verantwortlichem Unternehmen oder produktspezifischen Warnungen.

ElementPrüfungQuelle
Bezeichnung: NahrungsergänzungsmittelMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Kennzeichnende Nährstoff- / StoffkategorienMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Empfohlene tägliche VerzehrsmengeMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Warnhinweis: tägliche Verzehrsmenge nicht überschreitenMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Kein Ersatz für ausgewogene, abwechslungsreiche ErnährungMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Außerhalb der Reichweite kleiner Kinder lagernMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Stoffmengen je täglicher VerzehrsmengeMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
NRV-Prozentangaben, soweit Referenzwerte festgelegt sindFür enthaltene Vitamine / Mineralstoffe mit festgelegtem Referenzwert; keine automatische allgemeine Nährwerttabelle.NemV §4 ↗

Der Warnhinweis zur Tagesportion darf nach NemV §4(2) auch gleichsinnig formuliert sein. Ein abweichender Wortlaut ist deshalb nicht automatisch ein Fehler. Pflichtkennzeichnung in deutscher Sprache und etwaige Ausnahmen müssen separat beurteilt werden. LMIDV §2 ↗

Bildschirm / Übersetzung ≠ geprüftes Drucketikett. Der Preflight liest keine PDF-Datei und vermisst keine Schriftgröße.

LEHRBEISPIEL · KEIN DRUCKFERTIGES ETIKETT

Beispielaufbau mit offenen Produktfeldern

VORDERSEITE

Beispielprodukt mit Magnesium

Nahrungsergänzungsmittel · [geprüfte Nettofüllmenge]

RÜCKSEITE

Zutaten: [vollständige Reihenfolge, konkrete Form und Allergenprüfung].
Verzehrsempfehlung: [geprüfte tägliche Portion].
Magnesium je Tagesportion: [verifizierte Menge und Einheit] · [berechneter % NRV].

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.

Kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Außerhalb der Reichweite kleiner Kinder lagern.

[Verantwortliches Unternehmen und Anschrift] · [Mindesthaltbarkeit / Los / Lagerbedingungen und weitere anwendbare Angaben].

Die Platzhalter müssen zur tatsächlichen Rezeptur, Portionsgröße und Verpackung passen. Keine Mengen oder Claims aus einem ähnlichen Produkt übernehmen. Eine allgemeine Nährwerttabelle ist nicht automatisch die richtige Ergänzungsdeklaration.

Vor dem Druck vergleichen

  1. Stimmen Form, Tagesportion und Mengen mit der freigegebenen Rezeptur überein?
  2. Beziehen sich Zahlen und NRV auf dieselbe tägliche Portion?
  3. Sind alle obligatorischen Informationen auf dem vollständigen deutschen Etikett lesbar?
  4. Sind Claim, Hinweise und angrenzende Bilder gemeinsam geprüft?
  5. Ist diese konkrete Version auch die Vorlage für Anzeige und Vertrieb?

Danach die BVL-Anzeige vorbereiten ↗

DE COUNTRY PACK · MANUELLER PREFLIGHT

Produkt → Dokumentensprache → Markt → Prüfung

Sprache und Markt werden unabhängig gewählt. Nur Selbstauskünfte: kein Upload, keine Übersetzung, Speicherung oder BVL-Anzeige.

Produktkontext und Versionen
Angaben zum Etikett und Produkt

Deutsches Wortlautbeispiel (setzt Dokumentensprache auf DE):

UI LANGUAGE ≠ DOCUMENT LANGUAGE ≠ JURISDICTION

Eine deutsche Oberfläche bestimmt nicht das anwendbare Recht.

Nur der gewählte Zielmarkt aktiviert ein Country Pack. Nicht abgedeckte Länder und Sprachen bleiben erkennbare Lücken.

Gezielte Anleitungen statt Massenübersetzungen.

DE-Grundlage zuerst. Frankreich / FR danach, Italien / IT anschließend; Spanien nach nachgewiesenem Bedarf. Kein Sprachenaufschlag für die UI; Country-Pack-Abrechnung ist noch nicht aktiviert.

Etiketten-Checkliste ↗
BVL-Anzeige vorbereiten ↗

Begrenzter manueller Preflight, kein vollständiger Germany Country Pack für jede Rezeptur. Kein benannter Prüfer, kein Kundenkonto, kein Speichern oder automatischer Behördenfeed. Originalquellen haben Vorrang vor Arbeitsübersetzungen.