DE-FOUNDATION-2026.10.03 · QUELLEN GEPRÜFT 03 OCT 2026

Germany Country Pack: Kennzeichnung, Claims und BVL-Anzeige

Ein deutscher Text allein ist noch kein deutsches Compliance-Ergebnis. Verbinden Sie Produktversion, Etikettenangaben und Zielmarkt mit den einschlägigen Quellen. Der Preflight zeigt Vorbereitungslücken — keine Verkehrsfähigkeit.

UI LANGUAGE ≠ DOCUMENT LANGUAGE ≠ JURISDICTION

Drei unabhängige Entscheidungen.

Eine deutsche Oberfläche kann ein polnisches Dokument für Polen bearbeiten. Ein polnischer Nutzer kann ein deutsches Etikett für Deutschland prüfen. Der Zielmarkt wählt das Country Pack; die Dokumentensprache bestimmt die Wortlautabdeckung. Eine Übersetzung ändert weder die Jurisdiktion noch den Rechtsstatus.

NEMV §4 · LMIDV §2

Was gehört auf das Etikett?

NemV §4 ergänzt die allgemeinen Lebensmittelangaben. Die folgenden Punkte ersetzen keine vollständige Prüfung von Zutaten, Allergenen, Lesbarkeit, Nettofüllmenge, verantwortlichem Unternehmen oder produktspezifischen Warnungen.

ElementPrüfungQuelle
Bezeichnung: NahrungsergänzungsmittelMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Kennzeichnende Nährstoff- / StoffkategorienMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Empfohlene tägliche VerzehrsmengeMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Warnhinweis: tägliche Verzehrsmenge nicht überschreitenMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Kein Ersatz für ausgewogene, abwechslungsreiche ErnährungMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Außerhalb der Reichweite kleiner Kinder lagernMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
Stoffmengen je täglicher VerzehrsmengeMit der tatsächlichen Rezeptur und täglichen Portion abgleichen.NemV §4 ↗
NRV-Prozentangaben, soweit Referenzwerte festgelegt sindFür enthaltene Vitamine / Mineralstoffe mit festgelegtem Referenzwert; keine automatische allgemeine Nährwerttabelle.NemV §4 ↗

Der Warnhinweis zur Tagesportion darf nach NemV §4(2) auch gleichsinnig formuliert sein. Ein abweichender Wortlaut ist deshalb nicht automatisch ein Fehler. Pflichtkennzeichnung in deutscher Sprache und etwaige Ausnahmen müssen separat beurteilt werden. LMIDV §2 ↗

Bildschirm / Übersetzung ≠ geprüftes Drucketikett. Der Preflight liest keine PDF-Datei und vermisst keine Schriftgröße.

NEMV §5 · BVL

Was vor der BVL-Anzeige vorbereiten?

  1. Die genaue Produkt-, Rezeptur- und Etikettenversion festhalten.
  2. Ein Muster des tatsächlich verwendeten Etiketts vorbereiten. Nach §5 erfolgt die Anzeige spätestens beim ersten Inverkehrbringen.
  3. Bei früherem Inverkehrbringen in einem EU-Mitgliedstaat mit Anzeigepflicht dessen zuständige Erst-Anzeigebehörde angeben.
  4. Die tatsächliche Eingangsbestätigung mit dieser Version verknüpfen — nicht als behördliche Zulassung behandeln.

NemV §5 ↗ · BfR: Verantwortung und Überwachung ↗

Die aktuellen BVL-Portalvorgaben konnten hier nicht verifiziert werden. Keine Aussage zu aktuellen Dateigrößen, Gebühren oder vollständigen Formularfeldern. Suppvera reicht nichts ein und erzeugt kein portal-ready Filing Bundle.

EU RULE · OFFICIAL DE WORDING VARIANT

Drei Wortlautreferenzen, keine drei deutschen Sonderregeln.

rule-claim-magnesium-fatigue

Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei

Eine Wortlautreferenz ist keine Produktfreigabe. Quelle, Menge, Verzehrsportion, Verwendungsbedingungen und gesamte Aufmachung müssen geprüft werden.

Bestehendes EU-Profil (EN) ↗
rule-claim-vitamin-d-immune-system

Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei

Normale Immunfunktion ist keine Vorbeugung gegen Erkältungen. Die aktuelle Berechtigung und alle Produktbedingungen bleiben ungeprüft.

Bestehendes EU-Profil (EN) ↗
rule-claim-calcium-bones

Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt

Knochenerhaltung ist keine Krankheitsprävention. Calciumquelle, Menge und aktuelle Verwendungsbedingungen müssen separat geprüft werden.

Bestehendes EU-Profil (EN) ↗

Amtlicher deutscher Originalanhang ↗

Originalwortlaut geprüft am 3. Oktober 2026. Der aktuelle konsolidierte DE-Text war nicht abrufbar: keine erneute Bestätigung aller aktuellen Verwendungsbedingungen oder Claim-Berechtigungen. Nicht mit den gesonderten Kinder-Claims verwechseln.

Botanicals und Mengen: keine automatische Freigabe.

Ein Botanical-Name oder eine HMPC-Monographie entscheidet die deutsche Einstufung nicht. Präparation, Pflanzenteil, Dosis und Aufmachung müssen einzelfallbezogen betrachtet werden. BfR-Risikobewertungen sind von verbindlichen Rechtsnormen zu unterscheiden; dieser Pack leitet daraus weder einen universellen Höchstwert noch eine Freigabe ab. BfR ↗

DE COUNTRY PACK · MANUELLER PREFLIGHT

Produkt → Dokumentensprache → Markt → Prüfung

Sprache und Markt werden unabhängig gewählt. Nur Selbstauskünfte: kein Upload, keine Übersetzung, Speicherung oder BVL-Anzeige.

Produktkontext und Versionen
Angaben zum Etikett und Produkt

Deutsches Wortlautbeispiel (setzt Dokumentensprache auf DE):

UI LANGUAGE ≠ DOCUMENT LANGUAGE ≠ JURISDICTION

Eine deutsche Oberfläche bestimmt nicht das anwendbare Recht.

Nur der gewählte Zielmarkt aktiviert ein Country Pack. Nicht abgedeckte Länder und Sprachen bleiben erkennbare Lücken.

Gezielte Anleitungen statt Massenübersetzungen.

DE-Grundlage zuerst. Frankreich / FR danach, Italien / IT anschließend; Spanien nach nachgewiesenem Bedarf. Kein Sprachenaufschlag für die UI; Country-Pack-Abrechnung ist noch nicht aktiviert.

Etiketten-Checkliste ↗
BVL-Anzeige vorbereiten ↗

Begrenzter manueller Preflight, kein vollständiger Germany Country Pack für jede Rezeptur. Kein benannter Prüfer, kein Kundenkonto, kein Speichern oder automatischer Behördenfeed. Originalquellen haben Vorrang vor Arbeitsübersetzungen.